BECASSE - Qualität hat erste Priorität - seit über 25 Jahren
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie - mit Kompetenz und Transparenz
Kontakt
BRC Risk Consulting Unternehmensberatung - BECKER ASSEKURANZ INTERNATIONAL VERSICHERUNGSMAKLER
Im Mainfeld 42
60528 Frankfurt
mehr...

Lexikon - Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Versicherer haben gemäß § 206 Abs. 2 VVG das Recht, eine bestehende Versicherung innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Manche Anbieter verzichten in ihren Bedingungen ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht.

© Versicherungsbote.de