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Lexikon - Vertrauensschadenversicherung

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Vertrauensschadenversicherung

Jeder dritte Betrieb in Deutschland wurde durch Manipulationen im Einkauf, im Vertrieb, in der Buchhaltung oder im Lager beschädigt.
Allein in Deutschland entsteht ein jährlicher Verlust in Höhe von etwa 6 Mrd. Euro durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern.

Eine Vertrauensschadenversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen wie Unterschlagung, Untreue, Diebstahl oder Betrug entstehen können.

Neben den strafbaren Handlungen der Mitarbeiter sind auch jene von beauftragten Personen (z.B. Reinigungs- und Wartungspersonal) mitversichert.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn unbekannt ist, welcher Mitarbeiter den Schaden verursacht hat - in diesem Fall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10%.
Auch Schäden durch außenstehende Dritte (z.B. Hacker), die sich durch Zugriff auf die EDV am Firmenvermögen bereichern, sind versichert.

Diese Versicherung wird auch Vertrauenschaden-/Computer- und Datenmissbrauch- Versicherung genannt.
Im benachbarten Ausland ist sie als fidelity insurance, fidelity bonds und Defraudantenversicherung bekannt und gilt gegenüber Banken und Kreditgebern zunehmend als vertrauensbildende Maßnahme.

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