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Lexikon - Verlängerte Meldefrist bei Invalidität

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Verlängerte Meldefrist bei Invalidität

Die Invalidität der versicherten Personen muss in der Regel innerhalb von 12 bis 15 Monaten von einem Arzt bestätigt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Einige Gesellschaften haben diese Meldefrist verlängert.

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