BECASSE - Qualität hat erste Priorität - seit über 25 Jahren
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie - mit Kompetenz und Transparenz
Kontakt
BRC Risk Consulting Unternehmensberatung - BECKER ASSEKURANZ INTERNATIONAL VERSICHERUNGSMAKLER
Im Mainfeld 42
60528 Frankfurt
mehr...

Lexikon - Rürup-Rente

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Rürup-Rente

Die staatlich subventionierte Rürup-Rente wurde nach ihrem Initiator, dem Ökonom Bert Rürup, benannt und 2005 eingeführt. Es handelt sich um eine Rentenversicherung, die aus privaten Beiträgen angespart wird. In der Ansparphase werden die Beiträge gestaffelt steuerlich begünstigt. Die ausgezahlten Beträge werden später hingegen voll besteuert.
Bei der Rürup-Rente besteht kein Kapitalwahlrecht. Die Auszahlung erfolgt also erst im Rentenalter und dann als Rente.
Die Rürup-Rente soll vorallem Selbstständigen mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit bieten, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente: Stirbt der Sparer, verfällt das eingezahlte Kapital. Einige Gesellschaften bieten Zusatzversicherungen mit Hinterbliebenenrente.

siehe: Riester-Rente

Altersvermögensgesetz
Basisrente für Selbstständige
Falschberatung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Rentenformel
Rentenversicherung
Rentenversicherung für Selbstständige
Riester-Rente
Versorgungslücke
nachgelagerte Besteuerung

© Versicherungsbote.de