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Lexikon - Progression

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Progression

Unter Progression versteht man besondere Leistungsformen für den Invaliditätsfall in der privaten Unfallversicherung. Es kommt zu größeren finanziellen Belastungen, je stärker die dauernde Beeinträchtigung nach einem Unfall ist. Deshalb steigt bei einem höheren Invaliditätsgrad auch der Leistungsmfang überproportional an:

  • bis zum drei- (Progression 300 %)
  • vier- (Progression 400 %)
  • oder sogar fünffachen Kapital (Progression 500 %) bei Vollinvaldität.

Grundinvaliditätssumme
Vollinvaliditätssumme

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