BECASSE - Qualität hat erste Priorität - seit über 25 Jahren
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie - mit Kompetenz und Transparenz
Kontakt
BRC Risk Consulting Unternehmensberatung - BECKER ASSEKURANZ INTERNATIONAL VERSICHERUNGSMAKLER
Im Mainfeld 42
60528 Frankfurt
mehr...

Lexikon - Obliegenheiten

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich der Antragsteller:

  • zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen usw.)
  • Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung)
  • Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung)
    • Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht
  • und vieles mehr
Der Versicherer kann durch Kündigung leistungsfrei werden, wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind jedoch keine Rechtspflichten und sind daher nicht gerichtlich einklagbar.



siehe:vorvertragliche Anzeigepflicht, VVG-Reform

Anzeigepflicht
Klarstellungserfordernis
Schadensanzeige
VVG-Reform
Versicherungsantrag
Versicherungsnehmer
vertragliche Obliegenheiten

© Versicherungsbote.de