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Lexikon - Kur - stationär

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Kur - stationär


Bei Kuren handelt es sich um gezielte Maßnahmen, die der Heilung oder Rehabilitation dienen.

Bei einer stationären Kur ist der Versicherte in der Einrichtung untergebracht.

Die Kostenübernahme ist bei privaten Krankenversicherungen vom gewählten Tarif abhängig.

Wer gesetzlich versichert ist, kann mit einer Kostenübernahme rechnen, wenn die Kur ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt wurde.
Alle vier Jahre können für drei Wochen Kuren in Anspruch genommen werden. Für jeden Tag des Aufenthalts ist eine Selbstbeteiligung zu zahlen.

siehe: Kur-ambulant
Kurtagegeld
Kurkostenversicherung

Diebstahl aus Kurbettzimmer
Gemischte Anstalten
Kur - ambulant
Kurzzeitpflege
Wertsachen aus dem Kurbettzimmer

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