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Lexikon - Freie Berufe

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Freie Berufe

Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönliche, eigenverantwortliche und unabhängige Leistungen und erwerben sich somit das Vertrauen der Bevölkerung. Es gibt vier Berufsgruppen an selbstständigen Freiberuflern:

  1. Heilkundliche Berufe (Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker usw.)
  2. r
  3. echts- und wirtschaftsberatende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw.)
  4. technische- und naturwissenschaftliche Berufe (Architekten, Ingenieure, Chemiker, Biologen usw.)
  5. und freie Kulturberufe (Künstler, Journalisten, Dolmetscher, Designer usw.)
Der Bundesverband der freien Berufe (BFB) ist der Dachverband der Spitzenvereinigungen und vertritt die gemeinsamen Interessen der freien Berufe. Er tritt hauptsächlich für das Existenzrecht in unserer Gesellschaft ein und die Freiheit der Berufsausübung.

Erwerbsunfähigkeit

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