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Lexikon - Fahrraddiebstahlversicherung

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Fahrraddiebstahlversicherung

Fahrräder gehören zum Hausrat. Deshalb sind sie gegen alle versicherten Gefahren in der Hausratversicherung versichert. Wird Ihr Fahrrad beispielsweise aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen, besteht Versicherungsschutz.

Fahrräder außerhalb Ihrer versicherten Wohnung/Hauses (und gegebenenfalls Garage) sind NICHT automatisch gegen Diebstahl versichert. 


Damit auch dann Versicherungsschutz besteht, wird empfohlen, den "Fahrraddiebstahl" gegen Mehrbeitrag in der Hausratversicherung abzusichern. Für fest mit dem Fahrrad verbundene Teile  (z. B. Vorderrad, Sattel) besteht auch Versicherungsschutz, wenn diese allein entwendet werden. 

 

Wichtig:

Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen ist. 

Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, verlangen die Versicherungen oftmals Kaufbelege und Unterlagen mit Angaben zum Hersteller, der Marke und Rahmennummer als Grundlage für die Erstattung.

Und einen Fahrraddiebstahl sollten Sie unverzüglich melden und bei der Polizei anzeigen.


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