BECASSE - Qualität hat erste Priorität - seit über 25 Jahren
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie - mit Kompetenz und Transparenz
Kontakt
BRC Risk Consulting Unternehmensberatung - BECKER ASSEKURANZ INTERNATIONAL VERSICHERUNGSMAKLER
Im Mainfeld 42
60528 Frankfurt
mehr...

Lexikon - Deckungszusage

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Deckungszusage

Bei einer Deckungszusage, wird vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages, Versicherungsschutz gewährt. Das Recht, den Abschluss des Vertrages abzulehnen, bleibt Versicherer und Versicherungsnehmer erhalten.

Eine schriftliche Antragsbestätigung ist keine Deckungszusage.

siehe:VVG-Reform, Antrags-Modell, Invitatio-Modell, Vertreter-Modell

Versicherungsantrag
Versicherungsvertrag
vorläufige Deckung

© Versicherungsbote.de