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Lexikon - Arbeitslosenversicherung

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Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist der Sozialversicherung zugeordnet.

Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ist der Träger dieser Versicherung.

Außer Geringfügig Beschäftigten sind Arbeitnehmer, Auszubildende und seit Februar 2006 auch Wehr- und Zivildienstleistende pflichtversichert.

Der Beitragssatz betrug 2006 6,5% des Bruttolohns.

Arbeitgeberanteil
Beamte
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Sozialversicherung
Versicherungssteuer
unständig Beschäftigte

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